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   VG Neustadt, 21.11.2005 - 4 K 1157/05.NW   

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https://dejure.org/2005,17428
VG Neustadt, 21.11.2005 - 4 K 1157/05.NW (https://dejure.org/2005,17428)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21.11.2005 - 4 K 1157/05.NW (https://dejure.org/2005,17428)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21. November 2005 - 4 K 1157/05.NW (https://dejure.org/2005,17428)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen den Widerruf einer Approbation als Arzt; Wegfall der Erteilungsvoraussetzungen; Tatbestandsmerkmal der Berufsunwürdigkeit; Untragbarkeit des Arztes wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens des Arztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Approbation bei Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Betrug; Medizinrecht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wegen Betruges und Urkundenfälschung verurteilter Arzt verliert Approbation

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzt verliert Approbation wegen Betrugs und Urkundenfälschung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

    Auszug aus VG Neustadt, 21.11.2005 - 4 K 1157/05
    Die Beurteilung der Unwürdigkeit hängt - anders als die der Zuverlässigkeit - nicht von einer in die Zukunft gerichteten Prognose ab (vgl. BVerwG, NJW 1993, 806; VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647 f.).

    Zwar weist der Kläger zu Recht darauf hin, dass den Angehörigen der Heilberufe heute nicht mehr in jeder Beziehung eine integere Lebensführung als Berufspflicht auferlegt ist mit der Folge, dass ein Arzt, der sich eines Vermögensdelikts schuldig gemacht hat, das Ansehen seines Berufsstandes grundsätzlich nicht so schwer schädigt, dass er als unwürdig angesehen werden müsste (vgl. VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647).

    Bei solchen Delikten ist eine Unwürdigkeit vielmehr nur dann zu bejahen, wenn der Arzt vorsätzlich eine schwere, von der Allgemeinheit besonders missbilligte oder ehrenrührige Straftat begangen hat, die ein die Durchschnittsstraftat übersteigendes Unwerturteil rechtfertigt und zu einer tiefgreifenden Abwertung seiner Persönlichkeit führt (VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647; OVG Sachsen, Beschluss vom 30. März 2005 - 4 B 710/04 - ).

    Sie stand jedoch gleichwohl in engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Klägers (vgl. VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647).

    Gerade weil die ärztliche Tätigkeit weitgehend keiner Kontrolle unterliegt, wird durch die Begehung von Urkundsdelikten das Ansehen des Klägers und seiner Kollegen selbst dann untergraben, wenn es sich nicht um Urkundsdelikte aus dem ärztlichen Bereich handelt (VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647).

    Denn bei der Beurteilung der Unwürdigkeit eines Arztes für die weitere Berufsausübung kann bei älteren Ärzten kein anderer Maßstab angelegt werden als bei jüngeren Kollegen (VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10556/05

    Arzt darf Beruf nicht länger ausüben

    Auszug aus VG Neustadt, 21.11.2005 - 4 K 1157/05
    Unwürdigkeit liegt vor, wenn in dem maßgeblichen Zeitpunkt ein Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2005 - 6 A 10556/05.OVG - ; OVG Saarland, ArztR 2005, 162; BVerwG, NJW 1993, 806 und Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107).

    Der Wert des Streitgegenstandes gemäß §§ 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 16.1 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Fassung 2004, auf 180.000EUR festgesetzt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2005 - 6 A 10556/05.OVG -).

  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

    Auszug aus VG Neustadt, 21.11.2005 - 4 K 1157/05
    Unwürdigkeit liegt vor, wenn in dem maßgeblichen Zeitpunkt ein Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2005 - 6 A 10556/05.OVG - ; OVG Saarland, ArztR 2005, 162; BVerwG, NJW 1993, 806 und Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107).

    Die Beurteilung der Unwürdigkeit hängt - anders als die der Zuverlässigkeit - nicht von einer in die Zukunft gerichteten Prognose ab (vgl. BVerwG, NJW 1993, 806; VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647 f.).

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus VG Neustadt, 21.11.2005 - 4 K 1157/05
    Die Frage, ob ein Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist, und ob er deshalb unwürdig für die Ausübung dieses Berufs ist, unterliegt objektiven Beurteilungsmaßstäben und ist unabhängig von zufälligen Umständen des Einzelfalles wie mangelnder Kenntnis der Umgebung vom Fehlverhalten oder mangelnder Sensibilität bei dessen Einschätzung (BVerwG, Beschluss vom 6. März 2003 - 3 B 10.03 - ).
  • OVG Sachsen, 30.03.2005 - 4 B 710/04

    Approbation, Widerruf, Unwürdigkeit, Strafurteil, Vermögensdelikt

    Auszug aus VG Neustadt, 21.11.2005 - 4 K 1157/05
    Bei solchen Delikten ist eine Unwürdigkeit vielmehr nur dann zu bejahen, wenn der Arzt vorsätzlich eine schwere, von der Allgemeinheit besonders missbilligte oder ehrenrührige Straftat begangen hat, die ein die Durchschnittsstraftat übersteigendes Unwerturteil rechtfertigt und zu einer tiefgreifenden Abwertung seiner Persönlichkeit führt (VGH Baden-Württemberg, NJW 2003, 3647; OVG Sachsen, Beschluss vom 30. März 2005 - 4 B 710/04 - ).
  • OVG Saarland, 29.10.2004 - 1 Q 9/04

    Widerruf einer ärztlichen Approbation; Vorliegen eines erheblichen

    Auszug aus VG Neustadt, 21.11.2005 - 4 K 1157/05
    Unwürdigkeit liegt vor, wenn in dem maßgeblichen Zeitpunkt ein Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2005 - 6 A 10556/05.OVG - ; OVG Saarland, ArztR 2005, 162; BVerwG, NJW 1993, 806 und Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107).
  • VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 364/06

    Arzt; Behandlung; Behandlungsverhältnis; Beruf; Berufspflicht; Charakter; Delikt;

    Hiergegen spricht, dass sich die Frage, ob der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufs unabdingbare Ansehen und Vertrauen besitzt, nach objektiven Maßstäben beurteilt und unabhängig von zufälligen Umständen des Einzelfalls wie mangelnder Kenntnis der Umgebung vom Fehlverhalten oder mangelnder Sensibilität bei dessen Einschätzung ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 28.01.2003, a.a.O.; VG Neustadt, Urt. vom 21.11.2005 - 4 K 1157/05.NW -).

    Die Schwere des Eingriffs nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO wird zudem durch die Regelung des Wiedererteilungsverfahrens nach § 8 BÄO gemildert (vgl. BVerwG, Urt. vom 16.09.1997, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 24.09.1993, a.a.O.; VG Neustadt, Urt. vom 21.11.2005, a.a.O.).

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